Recht haben, heißt noch lange nicht auch Recht bekommen!! Gerade im Verwaltungsrecht zieht wohl der kleine Bürger immer den kürzeren. Solange kein finanzieller Schaden entstanden ist, bleibt die moralische Gerechtigkeit auf der Strecke der Justitz. Angefangen hat alles im Mai 2005. Wir und das angrenzende Nachbarhaus wollten unsere hintere Fassade streichen. Dies war absolut notwendig, da der Putz bereits Schaden hatte. Da unser Haus unter Denkmalschutz steht, wird einem die Farbe/Ausführung von der Denkmalschutzbehörde auferlegt. Das wird dann so formuliert: Sie dürfen jetzt ihre Fassade in der Farbe XY streichen. Das flapsige „dürfen“ ist aber ein muss. Nun geschah es, das wir also bereits die schriftliche Genehmigung des Farbkonzeptes hatten. Doch uns viel beim betrachten auf, das die Fassadenfarbe identisch mit der Fensterladenfarbe war. Was keinesfalls so sein kann. Denn hier werden immer Kontrastfarben angewendet. Wir wollten sicher gehen auch das richtige zu streichen, und haben uns mehrfach VOR beginn der Malerarbeiten an das Amt gewendet. Doch der Amtsschimmel saß tief. Mehrmaliges schriftliches und telefonisches Nachfragen und bitten um Prüfung ergab keinerlei Antwort. Es hieß nur einmal kurz und knapp, es würde so stimmen. Als dann die Maler am Werke waren, baten wir nochmals um Sichtprüfung. Doch diese kam erst 8 Wochen später. Das Gerüst bereits lange wieder abgebaut!!. Und dann kam der Stein ins rollen. Nach Besichtigung stellte die Behörde fest, das die Farbe wohl doch nicht so stimmen könne und ein neues Farbkonzept erarbeitet werden soll. Schon am nächsten Tag kam ein Schwarm aus Architekten und Beamten der Denkmalschutzbehörde. Und so wurde an diesem Tag ein völlig neues Farbkonzept festgelegt. Toll, dachten wir noch, frisch gestrichen und schon „alt“ und ungültig. Der Mann von der Behörde sicherte uns aber mündlich Haftung zu. Nach Prüfung auf Amtswegen, Feststellung der Sachlage teilte man uns Monate später mit, das ein Umstreichen der Fassade keinesfalls die Stadt übernehmen würde. Es bestünde keinerlei Veranlassung dafür!! So einfach wollten wir uns nicht geschlagen geben. Lag doch das verzögern und nicht reagieren eindeutig in der Hand der Denkmalschutzbehörde. Moralisch ist uns ein Schaden entstanden, das wir jetzt die nächsten 30 Jahre diese schöne GRÜNE Hauswand ansehen müssen, obwohl sie OCKER sein sollte. Doch da uns finanziell keinerlei Nachteil entstanden ist, kann man auch hier keine Rechtsmittel einlegen geschweige denn Klage erheben. Gerade komme ich vom Anwalt der mir dies auch nochmals bestätigte. Mein Rechtsverständnis ist wieder einmal deutlich an der Nase herumgeführt worden. Oder nenn wir es passender weise einfach SCHILDBÜRGERSTREICH.
Donnerstag, 8. Dezember 2005
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
das ist wirklich bitter... aber mal wieder irgendwie Typisch für die Denkmalbehörden... naja und dann noch in Bayern ... *g*
Kommentar veröffentlichen